Allgemeine Geschäftsbedingungen der prinux GmbH

1. Geltung:

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Anwendung auf alle Rechtsgeschäfte zwischen der prinux GmbH (nachfolgend prinux) einerseits und den Benutzern der prinux Website bzw. den Käufern der darüber bestellten Produkte. Mit der Nutzung der prinux Website erklärt sich der Benutzer ausdrücklich mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden und an sie gebunden. Abweichungen von den vorliegenden Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie von prinux schriftlich bestätigt werden.

2. Preise:

Es gelten die auf der prinux Website publizierten Preise zum Zeitpunkt der Bestellung bzw. die in einem gesonderten Angebot definierten Preise.  Die angegebenen Preise verstehen sich exklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Versand- und Verpackungskosten werden entsprechend der Preisliste bzw. entsprechend dem Angebot zusätzlich zu den Produktpreisen verrechnet.

3. Zahlungsbedingungen:

Die Zahlung des Rechnungsbetrages hat innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum, ohne jeden Abzug, zu erfolgen. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in der Höhe von 15% p.a. in Anrechnung gebracht. Nebenspesen (z.B. Überweisungskosten) gehen zu Lasten des Bestellers (=Auftraggebers). Im Fall des Zahlungsverzuges ist der Auftraggeber verpflichtet, neben den bei prinux üblichen Mahnspesen, alle zur Verfolgung der Ansprüche auflaufenden Kosten, Spesen und Barauslagen, aus welchem Titel immer sie resultieren, zu bezahlen, insbesondere auch die Kosten für eine außergerichtliche anwaltliche Intervention. Ungeachtet anderslautender Widmungserklärungen und auch bei Vorliegen oder Vollstreckung eines Exekutionstitels ist prinux berechtigt, eingehende Geldbeträge des Auftraggebers nach ihrer Entscheidung vorerst zur Abdeckung von Nebenspesen (Mahnspesen, Anwaltskosten, Versicherungsprämien u.a.), Verzugszinsen, Kapitalforderung und zuletzt für die Tilgung des restlichen offenen Rechnungsbetrages zu verwenden. Von diesen Zahlungsbedingungen abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Form. prinux ist berechtigt, ohne Angabe von Gründen die Lieferung von einer Vorauszahlung oder von einer Zahlung bei Lieferung abhängig zu machen oder einen Auftrag überhaupt abzulehnen. Die Ablehnung eines Auftrags ist von prinux dem Auftraggeber innerhalb von 7 Werktagen mitzuteilen.

4. Eigentumsvorbehalt:

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung des vereinbarten Preises sowie sämtlicher übriger offenen Forderungen im Eigentum von prinux.

5. Lieferzeit:

Die Lieferzeit beginnt mit dem Tage des Einlangens der vollständigen, eindeutigen Bestellung bei prinux. Die Lieferzeiten richten sich nach den auf der prinux Website publizierten Fristen. Diese Fristen sind grundsätzlich nur Zirkatermine, sofern sie nicht ausdrücklich als Fixtermine schriftlich vereinbart wurden. Bei Lieferverzug kann der Auftraggeber erst nach Stellung einer Nachfrist die gesetzlichen Rechte geltend machen. Die Nachfrist muss der Art und dem Umfang des Auftrages angemessen sein. Soweit ein Schaden nicht auf grobem Verschulden von prinux beruht, ist er mit der Höhe des Rechnungsbetrages begrenzt. Entgangener Gewinn kann nicht eingefordert werden. Höhere Gewalt entbindet prinux grundsätzlich von jeder Lieferverpflichtung, gleichgültig ob sich diese höhere Gewalt im Betrieb von prinux oder in Betrieben der Vor- und Zulieferer ereignet hat. In einem solchen Falle ist der Auftraggeber nicht berechtigt, vom Auftrag zurückzutreten oder prinux für etwaige Schäden haftbar zu machen.

6. Lieferungen:

Lieferungen erfolgen ab Lieferbetrieb (auch etwaigen Sublieferanten von prinux) auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers, falls dies nicht anders vereinbart wurde. Die auf der prinux Website dargestellten Designs, Farben, Schriften und Formate sind grundsätzlich nur Annäherungen und daher nicht verbindlich. Abweichungen in Farbnuancen oder im Format berechtigen daher nicht zur Mängelrüge. Für die Druck- und Ausführungsfehler, welche der Auftraggeber in den von ihm online oder offline freigegebenen Korrekturabzügen übersehen hat, ist prinux nicht haftbar.

7. Annahmeverzug:

Der Auftraggeber ist verpflichtet, die vertragsmäßig übersandte oder zur Abholung bereitgestellte Ware unverzüglich anzunehmen; kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, so gilt die Lieferung als an dem Tage erfolgt, an dem die Annahme hätte vertragsmäßig erfolgen sollen; damit geht die Gefahr von Beschädigungen, Untergang u.a. auf den Besteller über.

8. Beanstandungen:

Beanstandungen werden nur innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware anerkannt und müssen von prinux unverzüglich bekanntgegeben werden. Mängel eines Teiles der Lieferung können nicht zur Beanstandung der ganzen Sendung führen. prinux hat das Recht der Nachbesserung oder der Ersatzlieferung; der Auftraggeber verzichtet darauf, bei wesentlichen Mängeln vom Vertrag zurückzutreten oder bei wesentlichen oder unwesentlichen Mängeln Minderung des Entgeltes zu fordern. Schadenersatzansprüche sind (ausgenommen bei grobem Verschulden von prinux) mit der Höhe des Rechnungsbetrages begrenzt. Geringfügige Farbabweichungen im Endprodukt (im Vergleich zu früher über prinux gelieferten Produkten) berechtigen nicht zur Mängelrüge. Ein von diesen Regeln abweichendes, evt. weitergehendes Rückgaberecht des Kunden (“Zufriedenheitsgarantie”) gilt nur für für jene Produkte, für die diese abweichenden Angebote ausdrücklich zum Zeitpunkt der Bestellung in Werbemitteln oder auf der prinux Website zugesichert wurde.

9. Beigestellte Unterlagen:

Vom Auftraggeber beigestellte Materialien, wie Vorlagen, Texte, Daten, usw., sind franko prinux anzuliefern. Der Eingang wird bestätigt ohne Gewähr für die Richtigkeit der in den Lieferdokumenten angegebenen Qualität und Menge. prinux ist erst in der Lage, während des Gestaltungs- und Produktionsprozesses eine ordnungsgemäße Übernahme und Überprüfung durchzuführen und haftet lediglich für solche Schäden, die durch eigenes Verschulden entstanden sind. Sind etwaige Mängel bei den vom Auftraggeber beigestellten Unterlagen, insbesondere Druckunterlagen nicht sofort erkennbar, sondern werden sie erst bei Auftragserfüllung bzw. beim Druckvorgang deutlich, so hat der Auftraggeber bei ungenügendem Ergebnis keine Ansprüche. prinux haftet als Verwahrer im Sinne des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches.

10. Arbeitsunterlagen:

Für Manuskripte, Entwürfe, Lithos, Diapositive und sonstige Unterlagen haftet prinux im Sinne des Punktes 11 bis zu einem Zeitpunkt, der 4 Wochen nach Erledigung des Auftrages liegt. Darüber hinaus übernimmt prinux für nicht zurückverlangte Unterlagen keine wie immer geartete Haftung.

11. Eigentumsrecht:

Die von prinux hergestellten Entwürfe, Schriftsätze, Lithografien, Daten und andere für den Produktionsprozess beigestellten Behelfe bleiben das unveräußerliche Eigentum von prinux, auch wenn der Auftraggeber für diese Arbeiten Wertersatz geleistet hat. Dies gilt auch für die Arbeitsbehelfe, welche im Auftrag von prinux von einem anderen Unternehmen hergestellt wurden.

12. Satz- und Druckfehler:

Satzfehler werden kostenfrei berichtigt, wenn sie von prinux verschuldet sind. Satzfehler, die durch Eingaben des Kunden auf einer der Websites von prinux verursacht wurden, berechtigen nicht zum kostenlosen Ersatz oder zur kostenlosen Berichtigung. Abänderungen gegenüber der Druckvorlage werden nach der aufgewendeten Arbeitszeit verrechnet (Autorenkorrektur). Korrekturabzüge werden den Bestellern nur auf ausdrückliches Verlangen vorgelegt. prinux ist berechtigt, für die Durchführung der Korrektur durch den Besteller eine angemessene Frist zu setzen, nach deren Ablauf der Korrekturabzug automatisch als genehmigt gilt. Wird von der Vorlage eines Korrekturabzuges Abstand genommen, so haftet prinux nur für grobes Verschulden. Für die Rechtschreibung in deutscher Sprache ist die letzte Auflage des Duden maßgebend.

13. Lagerung:

Für prinux besteht keine Verpflichtung, Druckarbeiten, Daten, Filme, Papiere usw. nach Durchführung des Auftrages zu lagern. Auch die vereinbarte Verpflichtung zur Aufbewahrung der genannten Gegenstände erlischt, wenn der Auftraggeber die dafür berechneten Kosten nicht binnen 4 Wochen bezahlt.

14. Schadenersatz- und Haftungsansprüche des Auftraggebers:

Allfällige Schadenersatzansprüche des Auftraggebers an prinux sind grundsätzlich, soweit der Schaden nicht auf grobem Verschulden des Druckers beruht, mit der Höhe des Rechnungsbetrages begrenzt. Insbesondere bei Druckaufträgen hat der Auftraggeber alle Druckvorlagen vor Druckfreigabe sorgfältig zu kontrollieren. prinux übernimmt für Fehler in vom Kunden freigegebenen Druckvorlagen keinerlei Haftung. Werden Produkte im Auftrag des Kunden direkt an Dritte weitergeleitet, übernimmt prinux keine wie immer geartete Haftung für darin enthaltene Fehler oder andere sich daraus ergebende Schäden.

15. Urheber- und Vervielfältigungsrecht:

Insoweit prinux selbst Urheber oder Inhaber der urheber- und leistungsschutzrechtlichen Nutzungsrechte an den gelieferten Druckerzeugnissen oder an Teilen derselben ist, erwirbt der Auftraggeber mit der Abnahme der Lieferung nur das nicht ausschließliche Recht, die gelieferten Erzeugnisse zu verbreiten (§ 16 Urheberrechtsgesetz); im übrigen bleiben die Urheber- und Nutzungsrechte in der Hand von prinux unberührt. Dem Lieferanten steht das ausschließliche Recht zu, die von ihm hergestellten Vervielfältigungsmittel (Filme, Daten u.ä.) zur Herstellung von Vervielfältigungsstücken zu benutzen. Er ist nicht verpflichtet, derartige Mittel herauszugeben. Der Lieferant ist nicht verpflichtet, zu prüfen, ob dem Auftraggeber das Recht zusteht, die Druckvorlagen zu vervielfältigen oder sonst in der vorgesehenen Weise zu benutzen, sondern ist berechtigt, anzunehmen, dass dem Auftraggeber alle jene Rechte zustehen, die für die Ausführung des Auftrages Dritten gegenüber erforderlich sind. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Lieferanten gegenüber von allen Ansprüchen, die von dritten Personen aus Verletzungen von Urheberrechten, Leistungsschutzrechten, sonstigen gewerblichen Schutzrechten oder Persönlichkeitsschutzrechten erhoben werden, schad- und klaglos zu halten. Der Lieferant muss solche Ansprüche dem Auftraggeber unverzüglich anzeigen und ihm bei gerichtlicher Inanspruchnahme den Streit verkünden. Tritt der Auftraggeber auf die Streitverkündigung hin nicht als Streitgenosse des Lieferanten dem Verfahren bei, so ist der Lieferant berechtigt, den Anspruch des Klägers anzuerkennen und sich beim Auftraggeber ohne Rücksicht auf die Rechtmäßigkeit des anerkannten Anspruchs schadlos zu halten.

16. Inhalt von Werbemitteln und Druckwerken:

Für die inhaltliche Richtigkeit sowie die Rechtmäßigkeit, insbesondere in wettbewerbsrechtlicher Hinsicht, von Werbemitteln und Drucksachen übernimmt prinux auch dann keine Haftung, wenn die Texte, Grafiken, Illustrationen, Fotos oder Teile davon von prinux bzw. deren Lieferanten für den Auftraggeber verfasst bzw. gestaltet wurden. Der Auftraggeber ist alleine für den Inhalt und die Gestaltung der von ihm in Auftrag gegebenen Werbemittel und Drucksachen verantwortlich und wird prinux daher von allen Nachteilen freihalten, die ihr durch diese Produkte entstehen könnten.

prinux behält sich jedenfalls vor, Bestellungen abzulehnen oder zu stornieren, deren vom Kunden beigestellter Inhalt
(z. B. Text  und Grafiken auf Visitenkarten und anderen Geschäftsdrucksachen)
– gegen Strafgesetze verstoßen oder als Ordnungswidrigkeit geahndet werden könnte
– fremdenfeindlich, minderheitenfeindlich, sexistisch, gewaltverherrlichend, sittenwidrig oder verfassungsfeindlich ist
– oder allgemeine ethische Grundwerte missachtet.

17. Gerichtsstand und Erfüllungsort:

Erfüllungsort für alle Vertragsverhältnisse die diesen Liefer- und Zahlungsbedingungen unterliegen und Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten über das Bestehen oder Nichtbestehen eines solchen Vertragsverhältnisses und für Rechtsstreitigkeiten aus solchen, ist Wien. Streitigkeiten aus Geschäften, auf die diese Geschäftsbedingungen anzuwenden sind, unterliegen der inländischen österreichischen Gerichtsbarkeit.

18. Abweichungen:

Abweichungen von diesen Liefer- und Zahlungsbedingungen erlangen erst nach schriftlicher Vereinbarung Gültigkeit. Bei nicht schriftlich veranlassten Änderungen und Abbestellungen trägt der Auftraggeber das Risiko eines eventuellen – wodurch auch immer verursachten – Missverständnisses. Er hat daher keine Ersatzansprüche, wenn ein so erteilter Auftrag nicht ordnungsgemäß ausgeführt wird. Mündliche und fernmündliche Vereinbarungen jeder Art bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

19. Unwirksamkeit:

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen beeinträchtigt die Wirksamkeit und Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die ihr dem Sinn und Zweck nach am nächsten kommt.

20. Rechtswahl:

Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamte Rechtsbeziehungen zwischen dem Auftraggeber und prinux gilt österreichisches Recht. Die Anwendung des Wiener Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht) auf die diesen Geschäftsbedingungen unterliegenden Geschäfte wird einvernehmlich ausgeschlossen.